Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) an.
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.
Erfahren Sie mehr zu dem Thema Straßenbaubeiträge, was darunter zu verstehen ist, wie der Beitrag berechnet wird, wer beitragspflichtig ist und wann der Beitrag zu zahlen ist.
Erfahren Sie mehr zu dem Thema Straßenplanung, Straßenmanagement und Zuschusswesen.
In der Stadt Krefeld wurde ein Pilotprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen zur flächenhaften Einführung der Tempo-30-Zonen in Wohngebieten durchgeführt.