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Erreichtes in 50 Jahren
In den 662 Sitzungen des Umlegungsausschusses von 1951 bis 2001 wurden 82 Umlegungsverfahren eingeleitet. (Die zahlenmäßige Abweichung zur derzeit aktuellen Verfahrens Nr. 85 lässt sich dadurch erklären, dass Ende der 50er / Anfang der 60er Jahre für 3 bereits nummerierte und benannte Verfahren kein einleitender Beschluss gefasst wurde, für ein Verfahren wurde der gefasste Beschluss nicht wirksam, es wurde eingestellt.)
Die im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 von der Gemeinde Kempen übernommenen Verfahren in Hüls sind in der Gesamtzahl enthalten.
Insgesamt sind bzw. waren von Umlegungsverfahren rund 743 Hektar betroffen, das entspricht fast der Größe des statistischen Bezirkes bzw. der Gemarkung Linn oder gut dem 14-fachen des Bereiches innerhalb der 4 Wälle. Die Gesamtzahl der Beteiligten in den Verfahren beträgt rund 2.100, das sind im Schnitt 25 Beteiligte pro Verfahren.
Der Umlegungsausschuss traf insgesamt rund 650 einvernehmliche Vorwegregelungen; 60 Umlegungspläne zum Abschluss einzelner Verfahren wurden bis heute aufgestellt, hinzu kommen in 2 Verfahren sogenannte Teilumlegungspläne. In weiteren 11 Verfahren konnte die Bodenordnung ohne Aufstellung von Umlegungsplänen allein durch einvernehmliche Vorwegregelungen abgeschlossen werden.
In den Verfahren wurden außerhalb der neugeordneten innerstädtischen Bereiche rund 5.100 Baugrundstücke überwiegend für Einfamilienhäuser geschaffen; rund 330 bebaute Grundstücke wurden neu zugeschnitten bzw. arrondiert. Daneben wurden ca. 60 Hektar gewerblich bzw. industriell zu nutzende Flächen bereitgestellt.
Entsprechend den den Umlegungsverfahren zugrundeliegenden Bebauungsplänen wurden öffentliche Verkehrs- und Grünflächen und - in jüngerer Zeit - Flächen für den ökologischen Ausgleich den öffentlichen Bedarfsträgern zugeteilt. Sie wurden in ihrer Summe bisher allerdings flächenmäßig nicht erfasst.
Um insbesondere frühzeitig mit der Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen beginnen zu können, war unter anderem neben freiwilligen Besitzüberlassungen durch die betroffenen Eigentümer in 9 Fällen eine "vorzeitige Besitzeinweisung" in die betroffenen Flächen erforderlich.
Umlegungsverfahren greifen stark in die vorhandenen Eigentumsstrukturen ein, was bei vielen Beteiligten zunächst auf Misstrauen stößt. Dies wird dokumentiert durch die Anzahl der Widersprüche sowohl gegen die Einleitung der Umlegungsverfahren als auch gegen die die Verfahren abschließenden Umlegungspläne.
Von den jeweils rund 280 Widersprüchen gegen Einleitung bzw. Umlegungsplan, das sind insgesamt knapp 7 pro Verfahren, wurde die überwiegende Zahl nach einer Erörterung von den Beteiligten zurückgenommen bzw. konnten die Widerspruchsgründe ausgeräumt werden.
Dem zuständigen Landgericht Düsseldorf - Kammer für Baulandsachen - wurden in den 50 Jahren lediglich 8 "Anträge auf gerichtliche Entscheidung" gegen die Einleitung von Umlegungsverfahren vorgelegt, die sämtlich von den Antragstellern wieder zurückgezogen wurden. Gegen Umlegungspläne wurden insgesamt 13 entsprechende Anträge gestellt; 5 Anträge wurden auch hier wieder zurückgezogen, in 2 Fällen sind die Antragsteller vom Gericht abgewiesen worden, in 6 Fällen konnten Vergleiche abgeschlossen werden, in denen das Ergebnis der Umlegung überwiegend bestätigt wurde.
Diese Daten, die angesichts der Zahl von rund 2.100 Beteiligten besonderes Gewicht erhalten, belegen, dass der Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld immer mit Augenmaß gehandelt hat.
Von besonderer Bedeutung für das Stadtbild sind die Sanierungsumlegungen, in deren Ergebnissen sich auch die stadtplanerischen Vorstellungen der jeweiligen Zeit wiederspiegeln. Zu nennen sind hier die Verfahren
- Theaterplatz (Krefelder Hof/Horten) mit der Neuerrichtung eines Hotels im ehemaligen Büschkens Park;
- Poststraße/Schwanenmarkt mit der Sanierung eines städtebaulich nicht mehr lebensfähigen Quartiers zugunsten einer Erweiterung innerstädtischer Geschäftsflächen und einer Wohnnutzung;
- Bleichpfad I mit der Verlagerung eines Straßenbahndepots und eines Kraftfahrzeugbetriebs zugunsten einer Wohnbebauung;
- Süd I mit der Durchbauung des Hansa- und des Sinnhauses, dem Neubau des Hansazentrums und dem Erwerb des Verseidag-Gebäudes als Stadthaus-Standort für die aus dem Hansa-Haus zu verlagernden Ämter. In diesem Verfahren wurde erstmals von einem Investorenwettbewerb und der Institution des Gestaltungsbeirats Gebrauch gemacht;
- Süd II mit der Neugestaltung des südlichen Bahnhofsbereichs durch Verlagerung einer aus der Gründerzeit stammenden Gießerei und eines ebenso alten Textilbetriebs sowie einer Kfz-Werkstätte zugunsten einer Wohnbebauung und städtebaulicher Raumgestaltung. Die ehemalige Papierfabrik Heeder wurde als Studiotheater und für weitere kulturelle Nutzungen sowie als Standort der "Bezirksverwaltungsstelle Süd" aktiviert;
- Stephanstraße/Wallstraße als Sanierung eines städtebaulich umkippenden Rotlichtquartiers zugunsten einer innerstädtischen Auflockerung, der eine aus den zwanziger Jahren stammende Hochgarage weichen musste;
- Viktoriastraße mit der Beseitigung von Gemengelagen zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung durch Auslagerung von zwei Industriebetrieben in ein Gewerbegebiet;
- Rathausumfeld mit der Erweiterung des Rathauses, der baulichen Neugestaltung seiner Umgebung und dem Neubau der zweigeschossigen Tiefgarage.