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Mitglieder
Der Umlegungsausschuss ist kein Ausschuss des Rates der Stadt, wie z.B. der Bauausschuss oder der Planungsausschuss. Seine Rechtsgrundlage ist nicht die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, sondern das Baugesetzbuch und die Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Baugesetzbuch. Er ist unabhängig vom Stadtrat, ist nicht weisungsgebunden und trifft seine Entscheidungen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. Seine Entscheidungen sind jederzeit durch Gerichte überprüfbar.
Der Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende muss zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein. Zwei Mitglieder werden aus den Reihen des Rates der Stadt entsandt. Von den beiden weiteren Mitgliedern muss ein Mitglied die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für Grundstücksbewertung sein. Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Stadt oder bei der Stadt beschäftigt sein.
Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt jeweils fünf Jahre, die Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Folgende Personen gehören zurzeit dem Umlegungsausschuss an:
Norbert Müller | Vorsitzender (Ltd. Stadtrechtsdirektor) |
Dipl.-Ing. Burhard Klingen | Sachverständiger für Vermessungswesen (Vermessungsdirektor i.R.) |
Dipl.-Ing. Joachim Seidenfaden | Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten (Stadtvermessungsdirektor) |
Jürgen Hengst | Ratsherr |
Manfred Läckes | Ratsherr |
Für jedes Mitglied ist ein Vertreter bestellt.
Kontakt
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Telefon: 0 21 51 / 86-3872
E-Mail: umlegungsausschuss@krefeld.de
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld