Inhaltsbereich

1: Das Klima-Gutachten: KrefeldKlimaNeutral 2035

"KrefeldKlimaNeutral 2035 (KrKN 35)"

Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 17.11.2022 wurde festgelegt, dass die Stadt Krefeld bereits im Jahr 2035 klimaneutral sein soll. Als neues Programm wurde daher "KrefeldKlimaNeutral 2035" (KrKN 35) ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt wird ein sehr ambitioniertes Ziel verfolgt. Schließlich liegt die neue Zielvorgabe 10 Jahre vor dem Bundesziel, nach dem die Klimaneutralität im Jahr 2045 angestrebt wird!

Die mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Bietergemeinschaft (einsfünf Beratungsgesellschaft mbH, Infrastruktur & Umwelt sowie Drees & Sommer) hat gemeinsam mit der Stadt Krefeld Maßnahmen und einen Stufenplan erarbeiten, wie es gelingen kann, die Klimaneutralität zu erreichen. Mit der Klimaneutralität wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Erhöhung der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten.

Ein wichtiges Instrument ist dabei die Dekarbonisierung. Dekarbonisierung meint die Umstellung der Energieerzeugung auf nicht-fossile Energieträger. Die Stadt kann dabei zwar einen großen Einfluss auf den eigenen kommunalen Energieverbrauch nehmen. Damit die Klimaneutralität erreicht wird, müssen aber alle Krefelder Akteure, die Bürger:innen und Unternehmen Krefelds dieses Ziel unterstützen.

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 hat nun der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, dass das Gutachten KrKN 35 die Leitlinie für den Klimaschutz in Krefeld bildet, um der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 so nah wie möglich zu kommen.
Dabei stellen die Stufenpläne und die Maßnahmensteckbriefe die Grundlage.

Der erfolgte Ratsbeschluss (5681/23 A) berücksichtigt in besonderem Maße Folgendes
  • die Vorbildfunktion der Stadt
  • die Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln
  • die soziale Herausforderung, sowie
  • die Erstellung eines Wärmeplans (kommunale Wärmeplanung) mit dem Ziel einer langfristigen, nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung.

Die Maßnahmen der Wärmewende

  • Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
  • Die Möglichkeiten der Tiefengeothermie zu prüfen und zu nutzen,
  • Technische Maßnahmen auf Gebäudeebene, Quartiers- und Stadtebene sowie Maßnahmen für Kommunen und städtische Töchter besonders hervorzuheben und zu priorisieren

Da neben der Wärmewende auch die Strom- und Mobilitätswende anzugehen sind, sollen die folgenden Klimaschutzmaßnahmen priorisiert umgesetzt werden

  • Die Solarinitiative: massiver Ausbau der Erzeugung von Solarstrom in Krefeld und auf den Liegenschaften der Stadt
  • Die Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit mit Ausnahme des ÖPNVD
  • Der Ausbau des ÖPNV
  • Die Umsetzung des bestehenden Radverkehrskonzeptes
  • Die Umsetzung des Mitarbeitendenmobilitätskonzeptes sowie die Etablierung einer Stelle zum Fuhrparkmanagement

Zur erfolgreichen Maßnahmenumsetzung in den Handlungsfeldern Wärme-, Strom- und Mobilitätswende wird darüberhinaus im Ratsbeschluss festgelegt, dass der Ausbau der Strominfrastruktur vordringlich voranzutreiben ist.

Mit dem Ziel den Klimaschutz zu verstetigen, soll

  • Das Klimaschutzmanagements in der Verwaltung inkl. Controlling, Netzwerkarbeit, Berichterstattung und erneuerter Gremienstruktur dauerhaft verankert werden. Hiermit einher geht die finanzieller Ausstattung und entsprechenden Befugnissen) sowie die Entwicklung eine Klimainvestitionsplans.
  • Die Klimaschutz-Kommunikationsstrategie zur Aktivierung der Öffentlichkeit weiter umgesetzt werden

Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt

  • mit den kommunalen Betrieben Gespräche aufzunehmen, damit auch diese das Gutachten KrKN 35 als Leitlinie für den Klimaschutz anerkennen
  • die Gremien- / Organisationsstruktur zur Beratung und Umsetzung von KrKN 35 aufzubauen und regelmäßig tagen zu lassen
  • dem Rat mindestens einmal jährlich ein Monitoring-Bericht vorzulegen, der den Stand der Maßnahmenumsetzung darstellt.

Das Gutachten KrKN 35 besteht aus den Teilen A (Zusammenfassung), B (Erläuterungsbericht) und C (Handlungskonzept) sowie den Maßnahmen-Steckbriefen und den Anhängen "Autarkiegrad", "Klimafolgenkosten", "Konsum", "Regionale Wertschöpfung", "Restbudget" und "Verursacherbasierter Verkehr" und steht als Download zur Verfügung."

 

Weitere Projekte der Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept sollen insbesondere Maßnahmen zu einer Reduzierung von Treibhausgasen und zur Energieeffizienzsteigerung identifiziert und konkretisiert werden, durch die auch in Krefeld ein Beitrag zur Minderung der Erderwärmung und zur Ressourceneffizienz durch Energieeinsparung geleistet werden kann.
Krefelder Klimapakt
Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit dem Krefelder Klimapakt arbeitet die Stadt und die Wirtschaft Hand in Hand, um die Ziele der Klimaneutralität zu erreichen.
Zu sehen ist das Logo des Krefelder Klimapaktes
Nachhaltigkeit beim Städtischen Catering
Die Stadtverwaltung will beim städtischen Catering auf mehr Nachhaltigkeit setzen und hat dazu eine interne Handreichung für die Fachbereiche sowie eine Anforderungsliste an die Caterer erstellt.
Sich an die Folgen die Klimas anpassen: Die Stadt Krefeld ist Teil des European Climate Adaptation Award.
Im Rahmen des ECA durchläuft Krefeld über einen Zeitraum von vier Jahren das Programm zur kommunalen Anpassung an Klimawandelfolgen.
European Climate Adaptation Award
Umweltbildung
Umweltbildung befasst sich mit der Beziehung zwischen Mensch und Umwelt. Hauptziel ist das Verständnis für ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit und Umweltprobleme zu stärken und damit umweltfreundliches Handel zu fördern.

Home-ButtonHier kommen Sie zurück zur Startseite der Stabsstelle

Kontakt

Dr. Hannah Finke

Telefon: 0 21 51 / 86-1064

E-Mail: hannah.finke@krefeld.de

Zimmer C 47

Anschrift

Geschäftsbereich VI

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld