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1: Das Klima-Gutachten: KrefeldKlimaNeutral 2035
"KrefeldKlimaNeutral 2035 (KrKN 35)"
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 17.11.2022 wurde festgelegt, dass die Stadt Krefeld bereits im Jahr 2035 klimaneutral sein soll. Als neues Programm wurde daher "KrefeldKlimaNeutral 2035" (KrKN 35) ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt wird ein sehr ambitioniertes Ziel verfolgt. Schließlich liegt die neue Zielvorgabe 10 Jahre vor dem Bundesziel, nach dem die Klimaneutralität im Jahr 2045 angestrebt wird!
Die mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Bietergemeinschaft (einsfünf Beratungsgesellschaft mbH, Infrastruktur & Umwelt sowie Drees & Sommer) hat gemeinsam mit der Stadt Krefeld Maßnahmen und einen Stufenplan erarbeiten, wie es gelingen kann, die Klimaneutralität zu erreichen. Mit der Klimaneutralität wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Erhöhung der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten.
Ein wichtiges Instrument ist dabei die Dekarbonisierung. Dekarbonisierung meint die Umstellung der Energieerzeugung auf nicht-fossile Energieträger. Die Stadt kann dabei zwar einen großen Einfluss auf den eigenen kommunalen Energieverbrauch nehmen. Damit die Klimaneutralität erreicht wird, müssen aber alle Krefelder Akteure, die Bürger:innen und Unternehmen Krefelds dieses Ziel unterstützen.
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 hat nun der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, dass das Gutachten KrKN 35 die Leitlinie für den Klimaschutz in Krefeld bildet, um der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 so nah wie möglich zu kommen.
Dabei stellen die Stufenpläne und die Maßnahmensteckbriefe die Grundlage.
Der erfolgte Ratsbeschluss (5681/23 A) berücksichtigt in besonderem Maße Folgendes
- die Vorbildfunktion der Stadt
- die Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln
- die soziale Herausforderung, sowie
- die Erstellung eines Wärmeplans (kommunale Wärmeplanung) mit dem Ziel einer langfristigen, nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung.
Die Maßnahmen der Wärmewende
- Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
- Die Möglichkeiten der Tiefengeothermie zu prüfen und zu nutzen,
- Technische Maßnahmen auf Gebäudeebene, Quartiers- und Stadtebene sowie Maßnahmen für Kommunen und städtische Töchter besonders hervorzuheben und zu priorisieren
Da neben der Wärmewende auch die Strom- und Mobilitätswende anzugehen sind, sollen die folgenden Klimaschutzmaßnahmen priorisiert umgesetzt werden
- Die Solarinitiative: massiver Ausbau der Erzeugung von Solarstrom in Krefeld und auf den Liegenschaften der Stadt
- Die Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit mit Ausnahme des ÖPNVD
- Der Ausbau des ÖPNV
- Die Umsetzung des bestehenden Radverkehrskonzeptes
- Die Umsetzung des Mitarbeitendenmobilitätskonzeptes sowie die Etablierung einer Stelle zum Fuhrparkmanagement
Zur erfolgreichen Maßnahmenumsetzung in den Handlungsfeldern Wärme-, Strom- und Mobilitätswende wird darüberhinaus im Ratsbeschluss festgelegt, dass der Ausbau der Strominfrastruktur vordringlich voranzutreiben ist.
Mit dem Ziel den Klimaschutz zu verstetigen, soll
- Das Klimaschutzmanagements in der Verwaltung inkl. Controlling, Netzwerkarbeit, Berichterstattung und erneuerter Gremienstruktur dauerhaft verankert werden. Hiermit einher geht die finanzieller Ausstattung und entsprechenden Befugnissen) sowie die Entwicklung eine Klimainvestitionsplans.
- Die Klimaschutz-Kommunikationsstrategie zur Aktivierung der Öffentlichkeit weiter umgesetzt werden
Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt
- mit den kommunalen Betrieben Gespräche aufzunehmen, damit auch diese das Gutachten KrKN 35 als Leitlinie für den Klimaschutz anerkennen
- die Gremien- / Organisationsstruktur zur Beratung und Umsetzung von KrKN 35 aufzubauen und regelmäßig tagen zu lassen
- dem Rat mindestens einmal jährlich ein Monitoring-Bericht vorzulegen, der den Stand der Maßnahmenumsetzung darstellt.
Das Gutachten KrKN 35 besteht aus den Teilen A (Zusammenfassung), B (Erläuterungsbericht) und C (Handlungskonzept) sowie den Maßnahmen-Steckbriefen und den Anhängen "Autarkiegrad", "Klimafolgenkosten", "Konsum", "Regionale Wertschöpfung", "Restbudget" und "Verursacherbasierter Verkehr" und steht als Download zur Verfügung."
- 1. Das Gutachten als Gesamtdatei (PDF-Datei, 20,47 MB)
- 2. KrKN35 - die Zusammenfassung (PDF-Datei, 1,33 MB)
- 3. KrKN35 - der Erläuterungsbericht (PDF-Datei, 4,93 MB)
- 4. KrKN35 - das Handlungskonzept (PDF-Datei, 2,11 MB)
- 5. KrKN35 - die Maßnahmensteckbriefe (PDF-Datei, 4,14 MB)
- Der Ratsbeschluss zum Gutachten (PDF-Datei, 74,56 KB)
- KrKN35 - Anhang zu Klimafolgenkosten (PDF-Datei, 1,29 MB)
- KrKN35 - Anhang zum Autarkiegrad (PDF-Datei, 1,01 MB)
- KrKN35 - Anhang zum privaten Konsum (PDF-Datei, 1,22 MB)
- KrKN35 - Anhang zum Restbudget (PDF-Datei, 1,01 MB)
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