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Verkehrs- und Fahrzeuglärm

Verkehrslärm

Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer Straße sind in der Verkehrslärmschutzverordnung, zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsgrenzwerte festgelegt (Lärmvorsorge).

Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge

Fahrzeuge können Belästigungen durch Lärm, Schadstoffausstoß, Staubaufwirbelungen, Gerüche, Licht oder Erschütterungen verursachen.

Eine Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde ist hier nur gegeben, sofern Fahrzeuge als Arbeitsgeräte Verwendung finden (zum Beispiel Bagger, Planierraupe, Transportbetonmischer) oder wenn Fahrzeuge im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte außerhalb des öffentlichen Verkehrs verwendet werden.

Für Fahrzeuglärm im öffentlichen Verkehrsraum ist der Fachbereich Ordnung aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (StVO, StVZO) zuständig, in Einzelfällen auch die Polizei.

Eine detaillierte Aufstellung möglicher Störungen durch Fahrzeuge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Belästigung durch ruhende Fahrzeugeim öffentlichen Verkehrsraum
 
Art der BelästigungWer ist zuständig?
Lärm am Taxistand (Motorlärm, Türenschlagen, Autoradio)Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Be- und Entladen von FahrzeugenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Unnötiges Laufenlassen von Motoren, TürenschlagenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe, Müllfahrzeug)Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Fehlalarm von AutoalarmanlagenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über AußenlautsprecherFachbereich Sicherheit und Ordnung
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im FahrzeugFachbereich Sicherheit und Ordnung
Diverse Betätigungen von Personen im Fahrzeug, welche Lärm und Vibrationen verursachenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Abgabe von Licht- und SchallsignalenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch PrivatpersonenFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch GewerbebetriebFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Belästigung durch ruhende Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes
 
Art der BelästigungWer ist zuständig?
Fehlalarm von AutoalarmanlagenFachbereich Sicherheit und Ordnung
Unnötiges Laufenlassen von MotorenFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch PrivatpersonenFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch GewerbebetriebFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe..)Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im FahrzeugFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Be- und Entladen von Fahrzeugen auf BetriebsgrundstückenFachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über AußenlautsprecherFachbereich Sicherheit und Ordnung
Abgabe von Licht- und Schallsignalen (Hupen, Lichthupe, Scheinwerfer)Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Belästigung durch fahrenden Verkehr
 
Art der BelästigungWer ist zuständig
Fahrender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über AußenlautsprecherPolizei
Belästigung durch Martinshorn eines fahrenden FahrzeugesPolizei
Fahrende Fahrzeuge mit überlauter Musik im FahrzeugPolizei
Abgabe von Licht- und SchallsignalenPolizei

Sofern Sie sich über Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge beschweren möchten, zeigen Sie dies bitte bei den vorgenannten Behörden an.

Außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit kann auch immer Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um entsprechende Störungen zu melden.

 

Kontakt

Sicherheit und Ordnung

Telefon: 0 21 51 / 86-2201

E-Mail: fb32@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld