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Verkehrs- und Fahrzeuglärm
Verkehrslärm
Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer Straße sind in der Verkehrslärmschutzverordnung, zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsgrenzwerte festgelegt (Lärmvorsorge).
Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge
Fahrzeuge können Belästigungen durch Lärm, Schadstoffausstoß, Staubaufwirbelungen, Gerüche, Licht oder Erschütterungen verursachen.
Eine Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde ist hier nur gegeben, sofern Fahrzeuge als Arbeitsgeräte Verwendung finden (zum Beispiel Bagger, Planierraupe, Transportbetonmischer) oder wenn Fahrzeuge im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte außerhalb des öffentlichen Verkehrs verwendet werden.
Für Fahrzeuglärm im öffentlichen Verkehrsraum ist der Fachbereich Ordnung aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (StVO, StVZO) zuständig, in Einzelfällen auch die Polizei.
Eine detaillierte Aufstellung möglicher Störungen durch Fahrzeuge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Belästigung durch ruhende Fahrzeugeim öffentlichen Verkehrsraum
Art der Belästigung | Wer ist zuständig? |
---|---|
Lärm am Taxistand (Motorlärm, Türenschlagen, Autoradio) | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Be- und Entladen von Fahrzeugen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren, Türenschlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe, Müllfahrzeug) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Fehlalarm von Autoalarmanlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Diverse Betätigungen von Personen im Fahrzeug, welche Lärm und Vibrationen verursachen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Privatpersonen | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Gewerbebetrieb | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Belästigung durch ruhende Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes
Art der Belästigung | Wer ist zuständig? |
---|---|
Fehlalarm von Autoalarmanlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Privatpersonen | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Gewerbebetrieb | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe..) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Be- und Entladen von Fahrzeugen auf Betriebsgrundstücken | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen (Hupen, Lichthupe, Scheinwerfer) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Belästigung durch fahrenden Verkehr
Art der Belästigung | Wer ist zuständig |
---|---|
Fahrender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Polizei |
Belästigung durch Martinshorn eines fahrenden Fahrzeuges | Polizei |
Fahrende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Polizei |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen | Polizei |
Sofern Sie sich über Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge beschweren möchten, zeigen Sie dies bitte bei den vorgenannten Behörden an.
Außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit kann auch immer Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um entsprechende Störungen zu melden.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld