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Gaststättenlärm

Gaststätten benötigen nach dem Gaststättengesetz bei Alkoholausschank eine Erlaubnis. Diese wird in Krefeld vom Fachbereich Ordnung ausgestellt. Bei Lärmbelästigungen durch Gaststätten und deren Gäste wenden Sie sich daher direkt an die Gewerbeabteilung des Fachbereichs Ordnung.

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten

Telefon: 0 21 51 / 86-2890 (Hotline)

E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld