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Gerüche und Luftverunreinigungen
Luftverunreinigungen
Bei Luftverunreinigungen handelt es sich um eine Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Atmosphäre mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Schadstoffen z. B. Rauch, Ruß, Staub, Abgase, Aerosole, Dämpfe und Geruchsstoffe.
Hierdurch können nachteilige Wirkungen für den Menschen und die Umwelt entstehen. Je nach Konzentration und Einwirkzeit können Schäden sofort (akut), nach längerer Einwirkung (chronisch) oder erst lange Zeit nach Einwirkung der Schadstoffe auftreten.
Zum Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen werden für die einzelnen Stoffe Grenz-, Richt- oder Beurteilungswerte festgelegt, die einzuhalten sind und von den Umweltbehörden überwacht werden.
Gerüche
Der Geruchssinn ist der älteste Sinn, der bereits im Mutterleib geprägt wird, noch vor dem Sehen und Hören. In der Evolution ist er daher von elementarer Bedeutung.
Der Mensch kann unzählige flüchtige Verbindungen in der Luft wahrnehmen, die den Geruchssinn ansprechen und ein Geruchsempfinden auslösen. Hierbei handelt es sich für gewöhnlich um Stoffgemische, die einzeln nicht bekannt sind und/oder in so geringer Konzentration vorliegen, dass sie messtechnisch nicht nachweisbar sind.
In Bezug auf industrielle und gewerbliche Anlagen (Produktionsbetriebe), kommunale Einrichtungen (Kläranlagen, Kompostwerke) und auch Tierhaltungsbetriebe können die Gerüche für Anwohner zu Belästigungen führen. Daher werden Gerüche in Abluftfahnen sowohl bei der Genehmigung als auch bei der Überwachung von Betrieben berücksichtigt und auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Die einzuhaltenden Kriterien sind in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegt.
Im Falle von negativen Beeinträchtigungen und Beschwerden über Luftverunreinigungen und Gerüche ist der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
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