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Immissionsschutz
Immissionen sind gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz schädliche Umwelteinwirkungen, die aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Dauer Gefahren, erhebliche Nachteile und oder erhebliche Belästigungen für die Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter) verursachen können.
Zu den möglichen Immissionen gehören:
- Geräusche, Lärm und Erschütterungen
- Gerüche und Luftverunreinigungen
- Licht, Wärme und andere Strahlung
Zum Schutz vor den o. g. Immissionen ist der Eintrag (Emissionen) gesetzlich geregelt und wird von den Immissionsschutzbehörden überwacht. Unterschieden wird zwischen gewerblichem und privatem Immissionsschutz.
Gewerblicher Immissionsschutz
Alle Emissionen, die von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgehen, fallen unter den gewerblichen Immissionsschutz und werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den darauf beruhenden Verordnungen geregelt. Die Immissionsschutzbehörden sind für die Überwachung und Genehmigung der Anlagen zuständig.
Privater Immissionsschutz
Immissionen aus dem privaten Bereich gehen auf das Verhalten von Personen zurück (z.B. das Abspielen lauter Musik) und sind im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Als Grundregel enthält dieses Gesetz das Gebot der Rücksichtnahme, wonach jeder sich so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.
In den meisten Fällen sind diese Immissionen Belästigungen in der Nachbarschaft und sollten vorrangig zivilrechtlich geregelt werden. Eine Möglichkeit besteht auch darin, eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann einzuschalten. Die Unterlassung der Belästigung ist zunächst durch eigene Bemühungen vom Störer einzufordern.