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Lärmaktionsplanung 2024
Die Stadt Krefeld legt im Jahr 2004 den Lärmaktionsplan der 4. Runde für das Stadtgebiet von Krefeld vor. Den Rahmen für die Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, wonach Lärmkarten und Lärmaktionspläne in einem zeitlichen Rhythmus von 5 Jahren zu erstellen sind. Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm in den EU-Staaten, Städten und Gemeinden zu verhindern, vorzubeugen und zu vermindern.
Dazu sind in den Ballungsräumen Umgebungslärmkarten für Haupt- und sonstige Straßen, Straßenbahnen und sonstige Schienenstrecken, IED-Anlagen und Binnenhäfen, Lärmkarten zu erstellen. Auf ihrer Basis sind Minderungsmaßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung der Bevölkerung zu ermitteln und ein Lärmaktionsplan aufzustellen.
Lärmaktionsplan und Lärmkarten für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Krefeld 2024 werden hier veröffentlicht.
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