Inhaltsbereich

Lärmkarten Runde 4 Ballungsraum Krefeld

Als Ballungsraum im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Krefeld 2022 in der Runde 4 der Lärmkartierung gemäß § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten für die relevanten Lärmarten und Lärmquellen im Stadtgebiet erstellt.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Lärmkarten:

  • Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen und an sonstigen Straßen im Stadtgebiet (2022)
  • Schienenverkehr an den Straßenbahnen und sonstigen Schienenstrecken im Stadtgebiet (2022)
  • Industrieanlagen nach IED-Richtlinie im Stadtgebiet (2022)
  • Krefelder Hafen (Binnenhafen > 3,5 Mio. Tonnen Jahresumschlag; 2022)

Da der Flugplatz Egelsberg nicht lärmrelevant im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist, sind für den Flugplatz keine Lärmkarten zu erstellen.

Der Flugverkehr mit Abflug und Anflug des Düsseldorfer Flughafens entfaltet keine Lärmrelevanz für Krefeld im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Da die Grenzwerte für den Fluglärm eingehalten werden. Die Lärmrelevanz beschränkt sich auf die nahe Umgebung des Flughafens. Die Auswirkungen durch Fluglärm werden im Rahmen der Lärmkartierung Krefelds und der Aufstellung des Lärmaktionsplans Krefeld nicht untersucht. Zuständig für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung im Gebiet des Flughafens Düsseldorf ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Zuständig für die Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt - EBA, das 2022 Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken in Krefeld erstellt hat. Lärm- und Betroffenheitskarten in den Ballungsräumen einschließlich der Haupteisenbahnstrecken in Krefeld können auf den Internetseiten des Eisenbahnbundesamtes eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Lärmkartierung Runde 4 erfolgte gemäß § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG in Verbindung mit der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung - 34. BImSchV und auf der Grundlage der folgenden Berechnungsregeln:

  • Gemeinsame Berechnungsmethoden nach CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods)
  • Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an bodennahen Quellen (BUB)
  • Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastungszahlen (BEB)
  • Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB-D)
  • Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft für Lärmkartierung der 4. Runde (LAI-Hinweise)

Die Berechnung der Lärmbelastung in der Umgebung der Schallquellen erfolgt gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie nach Lärmindizes für frei Tageszeiträume:

  • LDay = Tag (Day) (6 - 18 Uhr)
  • LEvening = Abend (Evening) (18 - 22 Uhr)
  • LNight = Nacht (Night) (22 - 6 Uhr)

Getrennt für diese Zeiträume wird je ein Lärmindex (LDay, LEvening und LNight) in Form von A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln (Mittelungspegeln, Maßeinheit Dezibel (A), dB(A)) berechnet.

Zusätzlich wird ein gewichteter 24-Stundenwert ermittelt:

  • LDEN = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex

Dieser Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN) ist ein Maß für die Belästigung durch den Umgebungslärm. Bei seiner Berechnung wird die höhere Empfindlichkeit in den Zeiträumen „Abend" und „Nacht" gegenüber Lärmimmissionen am Tage (LDay) durch entsprechende Zuschläge berücksichtigt. Lärmimmissionen im Abendzeitraum gehen etwa 3-fach, im Nachtzeitraum 10-fach gewichtet in den LDEN ein. Das heißt, das dem LEvening 5 dB und dem LNight 10 dB hinzuaddiert werden.

Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Berechnungsmethoden der Lärmkarten erhalten Sie auf der Internetseite zum Umgebungslärm in NRW.