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Öl- und Giftunfälle

Schadensereignisse, die den Boden und das Grundwasser zum Beispiel durch wassergefährdende Stoffe, Öle, toxische Stoffe und dergleichen beeinträchtigen können, werden nach Eingang entsprechender Meldungen bei der Feuerwehr oder im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz bearbeitet.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr ordnet die Umweltschutzbehörde vor Ort Sofortmaßnahmen zur Eingrenzung von Umweltgefahren an.

In der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und fachlich geschulten Unternehmen wird auch die Nachsorge abgestimmt, um am Ende mögliche Restfolgen zu minimieren.

Auch bei Schadensfällen in Bereichen oder Unternehmen, die nicht in der originären kommunalen Zuständigkeit liegen, wird die Stadt Krefeld als örtlich zuständige Behörde tätig, bevor im weiteren Verfahren die Zuständigkeit gegebenenfalls wechselt.

Bei Schadensmeldungen, die außerhalb der Dienstzeit eingehen und ein Einschreiten der Umweltschutzbehörde erfordern, werden die Mitarbeitenden des Fachbereichs Umwelt und Verbraucherschutz, die einen Dienst in der ständigen Rufbereitschaft wahrnehmen, durch die Feuerwehr informiert und können jederzeit Unfallorte im Stadtgebiet zeitnah erreichen.

Kontakt

Umwelt und Verbraucherschutz

Telefon: 0 21 51 / 86-2401

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld