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Fortführung des Liegenschaftskatasters

Alter Zustand der FlurstückeDokumentation der ÄnderungenNeuer Zustand der Flurstücke

Als Fortführung des Liegenschaftskatasters wird die Übernahme jeglicher Veränderungen an Flurstücken wie beispielsweise der Eigentumsverhältnisse, Flurstücksgrenzen, Nutzungsarten und des Gebäudebestands bezeichnet. Vielfach erfolgt eine solche Fortführung im Rahmen der Übernahme von Teilungs- oder Gebäudeeinmessungen. Die Prüfung und Übernahme der dazu eingereichten Vermessungsschriften kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie als Eigentümer eine Mitteilung.

Bei Teilungsvermessungen erhalten Sie die sogenannte Fortführungsmitteilung, die alle Änderungen dokumentiert. Außerdem erhalten Sie aktuelle Flurstücks- und Eigentumsnachweise sowie eine aktuelle Flurkarte (Auflassungsschriften).

Bei Gebäudeeinmessungen oder -abbrüchen erhalten Sie lediglich eine neue Flurkarte.

Eine Fortführung des Liegenschaftskatasters kann auch aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden erfolgen. Dies geschieht zum Beispiel im Fall von:

  • Änderungen der Lagebezeichnung (Straßenname, Hausnummer)
  • Änderungen der Nutzungsart
  • Einleitung oder Beendigung von Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren
  • Änderung der Bodenschätzungsergebnisse durch Nachschätzung
  • Mitteilung von Gebäudeabbrüchen

Um die Daten des Liegenschaftskatasters aktuell zu halten, werden darüber hinaus regelmäßig Luftbild- und Feldvergleiche durchgeführt. Dabei wird unter anderem die tatsächliche Nutzung überprüft und falls nötig aktualisiert. Über diese Änderungen erhalten Sie als Eigentümer keine gesonderte Mitteilung. Sie können die Daten des Liegenschaftskatasters allerdings jederzeit über das Geoportal Liegenschaftskataster einsehen.

Übernahme von Veränderungen beantragen

Als Eigentümer können Sie die Übernahme von Veränderungen in der Regel nicht selbst beantragen. Wenn eine Teilungs- oder Gebäudeeinmessung durchgeführt wurde, stellt die Vermessungsstelle den entsprechenden Antrag für Sie.

Sollten Ihnen jedoch Unterschiede zwischen der Kartendarstellung und der Örtlichkeit auffallen, wenden Sie sich gerne an katasteramt@krefeld.de.

Wenn Sie eine Vereinigung beziehungsweise Verschmelzung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Katasterauskunft.

Informationen für Vermessungsstellen finden Sie hier.

Kontakt

Liegenschaftskataster

Katasterauskunft

Telefon: 0 21 51 / 86-3818

E-Mail: katasterauskunft@krefeld.de

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld