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Historische Grenzsteine

Historische Grenzsteine auf Krefelder Gebiet

Wenn wir den Begriff "historisch", der einen Zeitraum bezeichnet, dessen Entwicklung abgeschlossen ist, wörtlich nehmen, dann sind alle Grenzsteine historisch in einer Zeit, in der Kunststoffkegel als "Vektorensteine" gesetzt und Betonkappen mit Metallkrallen im Ackerboden festgehakt werden.

Unterirdische Sicherung

In der "Allgemeinen Instruktion über das Verfahren bei der Aufnahme des Katasters" von 1822 heißt es "... so läßt der Geometer ... die Grundeigenthümer auffordern, alle ihre Grundstücke und deren Grenzen mit Steinen, oder wo keine Steine zu haben sind, mit starken Pfählen zu bezeichnen...". In den darauffolgenden Anweisungen und Vermessungsvorschriften wird oft Kritik an ungenügender Vermarkung mit zu kleinen Feldsteinen und der unterirdischen Sicherung mit Glasscherben oder Schlackenstücken geübt. Der Grund für diese oft beklagte ärmliche Form der Abmarkung war das Fehlen natürlicher Steinvorkommen. Um Kosten zu sparen nahm man alles, was als dauerhaft und unverweslich bezeichnet werden konnte. Der Zwang, die Grundstücksgrenzen bei der Katasterurvermessung selbständig zu vermarken, führte neben den erwähnten Feldsteinen, die unterirdisch mit drei Kieselsteinen gesichert wurden, auch zu solch kuriosen Stücken wie Fensterbänken, Resten von Gebäudefriesen oder zerbrochenen Grabsteinen.

Daneben gibt es hier und in den umliegenden Gemeinden eine ganze Reihe von Grenzsteinen, die mit Hausmarken, Buchstaben oder Zahlen gekennzeichnet sind. Da am Niederrhein kein anstehendes Gestein, das sich zur Bearbeitung eignet, vorkommt, musste das benötigte Material oder die fertiggestellten Grenzsteine importiert werden. Der am häufigsten vertretene Stein ist Trachyt (oder verwandtes Gestein) aus dem Siebengebirge, gefolgt von Säulenbasalten aus den Linzer Bergen, Kalkstein aus der Nordeifel und Basaltlava aus Niedermendig.

Stein von Jakob Müllers von 1698, gefunden in Hüls

Im Gegensatz zu den Steinen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, die einen keulenförmigen, spitzen Fuß haben, hat bei den späteren Steinen der nur grob zugehauene Fuß meist eine konische Form, die verhindern soll, dass der Stein herauszogen werden kann. Da die örtliche Sicherung und Festlegung von Grenzen durch markierte Steine mit relativ hohen Kosten verbunden gewesen sein muss, kommt diese Art der Abmarkung nur für bestimmte Personenkreise in Betracht. Da auf allen Steinen nur ein Besitzer verzeichnet ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Abmarkung der Grundstücke ein einseitiger Akt war. Die Abmarkung von Eigentumsgrenzen mit Grenzsteinen, in denen Zeichen oder Initialen eingemeißelt sind, war vom Ende des 17. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts üblich.

Stein von Isaak de Greiff von 1815, gefunden in Linn

Ihren Sinn verlor diese Form der Grenzsicherung nach der Aufstellung des Grundsteuerkatasters durch Preußen, abgeschlossen für den Krefelder Raum 1833, da von diesem Zeitpunkt an jedes Grundstück auf Grund amtlicher Unterlagen nun jederzeit in der Örtlichkeit angezeigt und wiederhergestellt werden konnte.

Stein Nummer 7 der Grenzziehung von 1726 an der Ecke Langen Dyk/Flünnertzdyk

Landesgrenzen

Die Sicherung und auch Sichtbarmachung von Landesgrenzen wurde noch im 17. und frühen 18. Jahrhundert durch Findlinge oder eigens gepflanzte Grenzbäume, teilweise Heister genannt, durchgeführt. Diese wurden mit einem eingehauenen Kreuz oder einem beigefügten Stein kenntlich gemacht. Eine andere Form war die Errichtung von Grenzhügeln und Grenzgräben. Als die Herrlichkeit Krefeld 1700 an Preußen fiel, suchte der neue Landesherr eine gütliche Einigung über die ewig strittigen Landesgrenzen mit dem Grenznachbarn Kurköln.

Nach langen und zähen Verhandlungen einigte man sich 1726 und markierte die Grenzen mit 14 fast zwei Meter großen Steinen, auf denen die beiden Herrschaften, das Jahr der Einigung und eine fortlaufende Nummer eingemeißelt waren. Die Steine wurden auf eine Platte gesetzt, die drei preußische Fuß (0,376 Meter) im Quadrat und einen Fuß dick war und mit vier Eisenklammern gesichert. Zeitgleich wurde noch ein Teil der Grenze zwischen der Grafschaft Moers, nun ebenfalls zu Preußen gehörig und dem Amt Kempen und einige Grenzen zwischen den kurkölnischen Ämtern Kempen, Linn und dem Unteramt Uerdingen auf die gleiche Weise ausgesteint. Von diesen Steinen stehen noch viele bis auf den heutigen Tag und sind nicht nur fest im Boden, sondern auch im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.

 

Abbildungen

Oben: Blick in ein etwa 60 Zentimeter tiefes Erdloch, auf dessen Grund drei hühnereigroße Kieselsteine zu sehen sind, die unterirdische, unverwesliche Sicherung eines Grenzsteins. Stadt Krefeld, Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Mitte: Stein von Jakob Müllers von 1698 aus Basaltlava, gefunden in Hüls. Im oberen Teil, der etwas geglättet ist, wurde eine Hausmarke in Form eines Mühleisens eingehauen und die Initialien I und M. Stadt Krefeld, Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Unten: Stein von Isaak de Greiff von 1815 aus Trachyt, gefunden in Linn. Grenzstein mit gerundetem Kopf, das Fußende ist größer und nur grob behauen. Unter den ineinander verschlungenen Initialen D und G für De Greiff steht eine 1. Stadt Krefeld, Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Ganz unten: Stein Nummer 7 der Grenzziehung von 1726, Langen Dyk, Ecke Flünnertzdyk, der irgendwann einmal neben die Platte gesetzt wurde. Rechteckiger Grenzstein, zirka 40 mal 40 Zentimeter im Querschnitt und zirka 1,50 Meter lang, der zur Hälfte im angeschnittenen Waldboden steckt. In der offenen Grube davor ist die Steinplatte zu sehen, auf der der Stein stand. Stadt Krefeld, Vermessung, Kataster und Liegenschaften