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Stadt Krefeld sucht Berufsbetreuer*innen

Unterstützung für Menschen mit Hilfebedarf - In Krefeld benötigen rund 4.000 Menschen eine rechtliche Betreuung. Oftmals übernehmen Angehörige oder enge Bezugspersonen diese Aufgabe. Kann dies nicht ermöglicht werden, vermittelt die Stadt Krefeld als Betreuungsbehörde selbstständige Berufsbetreuer*innen. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen im Vorfeld u. a. mit dem Betreuungsgericht in Kontakt und geben die erteilten Aufträge weiter.

Aktuell sind in Krefeld etwa 60 selbstständige Berufsbetreuende registriert. Sie arbeiten entweder eigenständig oder sind bei einem der beiden örtlichen Betreuungsvereine angestellt. Um den steigenden Bedarf zu decken, sucht die Stadt kontinuierlich neue Berufsbetreuer*innen und ermöglicht Interessierten kurzfristige Informationsgespräche.

3 Mitarbeitende Stadt KrefeldWas sind Berufsbetreuer*innen?
Berufsbetreuer*innen arbeiten in Selbstständigkeit, zahlen allerdings keine Gewerbesteuer. Um diesen Beruf auszuüben ist der Nachweis einer Sachkunde und ein Registrierungsverfahren in der Betreuungsbehörde vor Ort erforderlich. Im Folgenden übernehmen sie die rechtsgeschäftliche Vertretung für erwachsene Personen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit Behinderungen in formellen und administrativen Belangen. In Vollzeit betreut eine Person durchschnittlich zwischen 40 und 60 Klienten.

Zu den Tätigkeiten zählen u. a. die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden, der Schriftverkehr mit Institutionen und die gesundheitliche Fürsorge. In dieser selbstständigen Tätigkeit kann von Flexibilität und Sicherheit gleichermaßen profitiert werden.

Dazu äußert sich Andreas Rodenbeck, Gruppenleiter der Betreuungsbehörde im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld wie folgt: „Berufsbetreuer*innen können flexibel entscheiden, wie viele Klienten sie betreuen möchten, und somit den Umfang ihrer Tätigkeit selbst steuern. Gleichzeitig bietet diese Selbstständigkeit eine gewisse Sicherheit, da der Bedarf an Berufsbetreuern kontinuierlich besteht." Er weist auch auf Herausforderungen des Berufsalltags hin: „Dieser Job ist anspruchsvoll. Im besten Fall entsteht zwischen Betreuer*in und betreuter Person ein Vertrauensverhältnis. Berufsbetreuer*innen sind jedoch keine Alltagshelfer*innen, sondern übernehmen die rechtsgeschäftliche Vertretung von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Tätigkeit ist langfristig angelegt und erfordert ein hohes Maß an Verantwortung."


Welche Voraussetzungen sollten Berufsbetreuer*innen mitbringen?
Wer neu in dieses Tätigkeitsfeld einsteigen möchte, muss den Erwerb einer sogenannten Sachkunde nachweisen. Dies kann durch eine schon erfolgte Berufsausbildung in Form eines abgeschlossenen Studiums der Sozialen Arbeit sowie als Volljurist erfolgen. Sollte diese automatische Anerkennung nicht vorliegen, kann eine Absolvierung von elf Modulen erfolgen. In der Regel werden die Module innerhalb von vier bis fünf Monaten bei einem zertifizierten Anbieter - meist online - wahrgenommen werden. Der Lehrgang behandelt unter anderem die Betreuungsführung, Personensorge und Aspekte des Sozialrechts. Andere Berufsgruppen, etwa aus der Krankenpflege oder dem kaufmännischen Bereich, können sich bestimmte Inhalte nach individueller Prüfung anerkennen lassen.

Wie wird der Beruf von Berufsbetreuer*innen beschrieben?
Mirjam Niederdrenk-Lenders, die heute in der Betreuungsbehörde der Stadt Krefeld arbeitet, war zuvor 14 Jahre lang als selbstständige Berufsbetreuerin tätig. Sie erinnert sich an einen vielseitigen Beruf: „Das Aufgabengebiet ist äußerst komplex. Neben sozialrechtlichen Themen kann man auch mit Erbschaften, Aktienfonds oder Auslandsimmobilien zu tun haben. Der Beruf ist so vielfältig wie das Leben selbst, und genau das macht ihn spannend". Sie hebt zudem die enge Bindung hervor, die in der Betreuung entstehen kann: „Man begleitet Menschen intensiv und erlebt viel mit ihnen. Das kann zusammenschweißen. Ziel ist es stets, ein unterstützendes System aufzubauen, das es den Betroffenen ermöglicht, ihre Angelegenheiten langfristig wieder selbst zu regeln."

Wie erfolgt die Vergütung?
Die Vergütung wird aus der Justizkasse vorgenommen und erfolgt über Fallpauschalen. Das Vergütungssystem richtet sich nach einer Vergütungstabelle, die monatliche Pauschalen beinhaltet, nach denen abgerechnet wird. Die Höhe der Pauschale wird zum Beispiel von der Dauer der Betreuung oder dem Aufenthaltsort des Betreuten beeinflusst.

Weitere Informationen und Kontakt
Wer sich für die Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert, kann sich für weitere Informationen zu Verdienstmöglichkeiten oder ein Kennenlerngespräch direkt an Andreas Rodenbeck wenden:
Telefon: 0 21 51 / 86 33 19
E-Mail: andreas.rodenbeck@krefeld.de

Kontakt

Andreas Rodenbeck

Telefon: 0 21 51 / 86-3319

E-Mail: andreas.rodenbeck@krefeld.de

Zimmer C 441

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld