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Flächenmanagement und Liegenschaften

Flächenmanagement und Liegenschaften

Zu den Aufgaben der Abteilung Flächenmanagement und Liegenschaften zählen:

 

Flächenmanagement

Das Sachgebiet Flächenmanagement bearbeitet alle städtischen Aufgaben, die einen Bezug zu unbebauten städtischen Flächen haben.

 

Liegenschaften

Zu den Dienstleistungen und Angeboten des Sachgebiets Liegenschaften gehören:

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

 

Bodenordnung

Bodenordnung bezeichnet die (hoheitliche) Umgestaltung von Grund und Boden und deren Eigentums- und Besitzverhältnisse, um planungsrechtliche Ziele umsetzen zu können. Hierbei wird zwischen Bodenordnung im ländlichen und Bodenordnung im städtischen Raum unterschieden. Im ländlichen Räum wird eine Flurbereinigung beziehungsweise Flurneuordnung (gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz, FlurbG) und im städtischen Bereich eine Umlegung (gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch, BauGB) durchgeführt.

Für Informationen, Fragen und Kontaktangaben besuchen Sie bitte unsere Seite des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld

 

Städtebauliche Maßnahmen

Unter städtebaulichen Maßnahmen sind allgemein Verfahren oder Aktivitäten zu verstehen, die eine Strukturverbesserung oder -anpassung der gegebenen Verhältnisse an die von der Stadt entwickelte Zielsetzungen beinhalten. Ziel dabei ist generell, die Stadt nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen weiter zu entwickeln und ein lebenswertes Umfeld zu schaffen.

Verfahrenstechnisch werden im Sinne dieses Zieles die folgenden Maßnahmen in der Abteilung bearbeitet.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme (SSM) ist eine Maßnahme in Stadt und Land, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Die SSM ist ein sachliches, räumliches und zeitliches Sonderrecht, welches aus koordinierten und aufeinander abgestimmten (vorbereiteten und zügig durchgeführten) Einzelmaßnahmen besteht.

Vom Beschluss bis zur Aufhebung der Maßnahme

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als einem weiteren Instrument für eine großräumige Grundstücksneuordnung ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, alle Grundstücke im Entwicklungsbereich zu erwerben und gegebenenfalls zu enteignen. Nach erfolgter Neuordnung und Erschließung ist die Gemeinde zu einer Veräußerung der Grundstücke an Bauwillige unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung verpflichtet. Es handelt sich bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme um ein Zwischenerwerbsverfahren.

Vom Beschluss bis zur Aufhebung der Maßnahme

 

Vorkaufsrecht

Weiterhin erfolgen in der Abteilung Flächenmanagement und Liegenschaften die Prüfungen über das Bestehen und gegebenenfalls die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte der Gemeinde. Die Verfahrensbeschreibung finden Sie unter

 

Allgemeine grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen

Straßenlandabtretungen

Je nach örtlicher Lage des Grundstückes sind die Straßen und Wege zur öffentlichen Erschließung noch nicht endgültig hergestellt. Damit die zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen in den Besitz der Stadt Krefeld gelangen, wird eine Straßenlandabtretung durchgeführt.

Straßenlandrückübertragungen

Gleiches gilt für aufgegebene (Straßen-)Planungen. Um die nicht mehr benötigten Flächen in Privatbesitz zu überführen, werden Straßenlandrückübertragungen durchgeführt.

Weitere Aufgaben

Um Planungen zu unterstützen oder/und zu ermöglichen werden von der Abteilung weitere Aufgaben übernommen:

  • Erteilung von Mehrwertverzichtserklärungen
  • Erteilung von Löschungsbewilligungen
  • Erteilung von Vorrangeinräumungen