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Stiftungen - Stiftungsmanagement
Waldgut Schirmau, Foto: Stadt Krefeld, Fachbereich 21
Stiftungen gelten als gewichtiger Bestandteil des Dritten Sektors - zu diesem gemeinwohlorientierten Bereich zwischen Markt und Staat zählen Einrichtungen, die außerhalb des staatlichen und des privatwirtschaftlichen Bereichs bestehen.
Stiftungen haben in Krefeld eine lange Tradition. Schon im Jahr 1760 wurde beispielsweise die Von-der-Leyen'sche-Stiftung zur Unterstützung notdürftiger Mitglieder der Krefelder Mennonitengemeinde gegründet und 1825 als gemeinnützig anerkannt.
Seit mehreren Jahrzehnten verwaltet die Stadt Krefeld rechtlich unselbstständige kommunale Stiftungen und zweckgebundene Nachlässe. So setzte Emmy von-der-Leyen die Stadt Krefeld, Geburtsstadt ihres Mannes Max von-der-Leyen, im Jahr 1977 als Alleinerbin ein und vermachte ihr unter anderem das Gut Schirmau in der Eifel - mit der Auflage, aus dem Gut ein Erholungsheim für alte und bedürftige Mitbürger zu machen.
Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten können Bürgerinnen und Bürger der Samt- und Seidenstadt heute das „Krefelder Juwel in der Eifel" im Rahmen von Erholungsfahrten besuchen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Inhalt
Was bedeutet Stiften?
Die Stiftungsverwaltung der Stadt Krefeld
Welche Stiftungen, Nachlässe und Vermächtnisse verwaltet die Stadt Krefeld?
Die Förderung
Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Krefeld?
Welche Organe sind noch beteiligt?
Stiftungsberichte ab 2013
Was bedeutet Stiften?
Stiften heißt, eigenes Vermögen auf Dauer für einen bestimmten Zweck zu widmen. Stiftungen leisten einen immensen Beitrag, um neue Perspektiven zu eröffnen und vorhandene Ansatzpunkte zu verstärken. Jahr für Jahr sind immer mehr Menschen bereit, sich für gemeinnützige Zwecke dauerhaft finanziell zu engagieren - die Zahl der etablierten Stiftungen wächst stetig.
Es gibt verschiedene Rechtsformen und Möglichkeiten der Stiftungserrichtung:
Unterschieden wird in rechtlich selbstständige Stiftungen, die durch Formulierung des Stiftungsgeschäftes und Übertragung der Vermögenswerte oder von Todes wegen errichtet werden und rechtliche unselbstständige Stiftungen. Letztere entstehen insbesondere durch Schenkung unter Auflage, Vertrag oder im Wege des Erbfalls.
Die Stadt Krefeld verwaltet rechtlich unselbstständige kommunale Stiftungen, sowie zweckgebundene Nachlässe und Vermächtnisse. Das vom Stifter eingesetzte Vermögen geht eigentumsrechtlich auf den Stiftungsträger über, dieser verwaltet es und tritt für die Stiftung auf. Da es im Wandel der Zeit regelmäßig an natürlichen Erben fehlt, ist die Motivation wohlhabender Personen groß, eine Stiftung zu gründen und so einen Erben nach den eigenen Vorstellungen einzusetzen.
Das Stiften ermöglicht es, den eigenen Willen exklusiv und auf Dauer verwirklicht zu wissen.
Die Stiftungsverwaltung der Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld verwaltet zurzeit neun rechtlich unselbstständige kommunale Stiftungen, zweckgebundene Nachlässe und Vermächtnisse. Zum Gesamtvermögen zählen neben liquiden Mitteln auch Festgelder, Grundstücke und Immobilien. Hierbei handelt es sich um Sondervermögen, das getrennt vom städtischen Haushalt verwaltet wird. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge kommen verschiedenen - vom Stifter/Erblasser festgelegten - gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Die Palette reicht von Senioren- und Kinderheimen über die Förderung des Krefelder Zoos bis hin zur Kultur Krefelds.
Insbesondere in Zeiten enger finanzieller Spielräume kommt dem bürgerschaftlichen Engagement eine immer größer werdende Bedeutung zu. Mithilfe der Erträge aus den rechtlich unselbstständigen kommunalen Stiftungen kann die Stadt Krefeld insbesondere über die im Haushalt vorgesehenen freiwilligen sozial- und jugendpolitischen Maßnahmen weitere kommunale Projekte fördern.
Welche Stiftungen, Nachlässe und Vermächtnisse verwaltet die Stadt Krefeld?
Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Geburts- bzw. Wohnort verwurzelt sind und ihrer Heimat gerne etwas zurückgeben möchten, setzen die Stadt Krefeld als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein. Mit ihrem letzten Willen haben sie die Möglichkeit, nachhaltig die Zukunft der Stadt mit zu gestalten. Unter ihrem Namen wird der vom Stifter/ Nachlass- oder Vermächtnisgeber festgelegte Bereich Krefelds regelmäßig gefördert.
Hierbei ist es unbedeutend, ob bereits zu Lebzeiten gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine Stiftungssatzung ausgearbeitet oder im Rahmen der testamentarischen Verfügung eine genaue Ausgestaltung des Mitteleinsatzes festgelegt wird. Ein sorgfältig durchdachter letzter Wille kann die Gewissheit schenken, dass auch nach dem Ableben mit dem eigenen Vermögen Gutes bewirkt wird.
Mit Beschluss vom 08.12.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld die zweckmäßige Auflösung der Nachlässe Thiele und Seifert beschlossen. Der Ratsbeschluss steht Ihnen im Downloadangebot dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Ein Verzeichnis der rechtlich unselbstständigen Stiftungen steht Ihnen dort ebenfalls zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Förderung
Der Förderzweck der jeweiligen Stiftung ist in einer Satzung oder im Testament des Nachlassgebers schriftlich festgehalten bzw. wird durch eine entsprechende Satzung bestimmt. Mithilfe der Erträge kann die Stadt Krefeld im Namen des Stifters nachhaltig die Zukunft der jeweiligen Begünstigten gestalten. So haben die Gelder bereits unter anderem einen Beitrag zur Aufwertung des botanischen Gartens geleistet, das Affentropenhaus im Krefelder Zoo konnte gebaut werden, die Altenstube Hüls bietet den Seniorinnen und Senioren einen Treffpunkt zur Freizeitgestaltung und die Stadt kann Erholungsfahrten zum Waldgut Schirmau ermöglichen.
Die Satzung der Heinrich-Geerds-Stiftung steht Ihnen unter Downloads zum Herunterladen zur Verfügung.
Beispiele für Projekte:
Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Krefeld?
Oberstes Ziel der Stiftungsverwaltung ist es, den vom Stifter festgelegten Zweck zu erfüllen und das von ihm zur Verfügung gestellte Vermögen in seinem Bestand zu erhalten - nur so kann eine dauerhafte Zweckerfüllung gewährleistet werden. Zu den Vorteilen, die die Stadt Krefeld als Stiftungsverwaltung hat, zählt die Möglichkeit, aufgabenbezogen den Sachverstand kommunaler Fachdienststellen zu nutzen. Die Stadtverwaltung Krefeld kann im Rahmen der Verwaltung einer Stiftung/eines Nachlasses beispielsweise bei Fragen zu Verkäufen von Immobilien oder Grundstücken auf die Liegenschaftsverwaltung zurückgreifen. Um rechtliche Auskünfte einzuholen, kann der Fachbereich Recht eingeschaltet werden.
Zum Aufgabenspektrum der Stiftungsverwaltung der Stadt Krefeld zählen neben der gesamten Betreuung der zweckgebundenen Nachlässe, Vermächtnisse und Stiftungen auch das an die Besonderheiten der Stiftungen/Nachlässen angepasste Vermögensmanagement sowie die Ertragsausschüttung an die Begünstigten.
Bei der Aufgabenerfüllung orientiert sich die Stiftungsverwaltung an den "Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen" des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die über die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Die Empfehlungen stehen Ihnen weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
In seiner Sitzung vom 23.11.2011 hat der Finanz- und Beteiligungsausschuss der Stadt Krefeld einen Grundsatzbeschluss zur Optimierung des Krefelder Stiftungsmanagements beraten. Den Inhalt der Vorlage finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Stichwort "Grundsatzbeschluss".
Welche Organe sind noch beteiligt?
Grundsätzliche Entscheidungen zu den von der Stadt Krefeld im Sinne des Stifters/Erblassers verwalteten Stiftungen, zweckgebundenen Nachlässen oder Vermächtnissen treffen der Rat der Stadt Krefeld bzw. von ihm beauftragte Ausschüsse.
Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der vom Bundesverband Deutscher Stiftungen herausgegebenen Internetseite http://www.stiftungen.org/.
Stiftungsberichte ab 2013
Mit den Stiftungsberichten ab 2013 gibt Ihnen das Stiftungsmanagement einen Überblick über die Stiftungen, zweckgebundenen Nachlässe und Vermächtnisse der Stadt Krefeld und der Arbeit der Stiftungsverwaltung.
Die genannten Stiftungsberichte stehen Ihnen im Downloadbereich dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld
Downloads
- Verzeichnis der rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Krefeld (PDF 27 KB)
- Empfehlungen für die Verwaltung kommunaler Stiftungen (PDF 31 KB)
- Satzung für die Heinrich-Geerds-Stiftung (PDF 331 KB)
- 2021 Berichtsreporting (PDF 27 KB)
- 2021 Stiftungsbericht (PDF 1,4 MB)
- 2020 Berichtsreporting (PDF 27 KB)
- 2020 Stiftungsbericht (PDF 1,9 MB)
- 2019 Berichtsreporting (PDF 134 KB)
- 2019 Stiftungsbericht (PDF 2,6 MB)
- 2018 Berichtsreporting (PDF 111 KB)
- 2018 Stiftungsbericht (PDF 2,5 MB)
- 2017 Berichtsreporting (PDF 71 KB)
- 2017 Stiftungsbericht (PDF 1,7 MB)
- 2016 Berichtsreporting (PDF 24 KB)
- 2016 Stiftungsbericht (PDF 659 KB)
- 2015 Berichtsreporting (PDF 23 KB)
- 2015 Stiftungsbericht (PDF 1,5 MB)
- 2014 Berichtsreporting (PDF 23 KB)
- 2014 Stiftungsbericht (PDF 1,4 MB)
- 2013 Berichtsreporting (PDF 32 KB)
- 2013 Stiftungsbericht (PDF 1,9 MB)
- Nachlässe Thiele und Seifert - Ratsbeschluss vom 08.12.2016 (PDF 45 KB)
- Grundsatzbeschluss zur Geldanlage 2012 (PDF 749 KB)
- Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung des Stiftungsmanagements 2011 (PDF 30 KB)