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Liegenschaftskataster

Liegenschaftskataster

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist eine hoheitliche Aufgabe, die in Nordrhein-Westfalen von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgeübt wird. Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) aktuell dargestellt und beschrieben. Zu diesem Zweck werden unter anderem die Angaben zur geometrischen Lage, Form und Größe der Liegenschaften, ihre Koordinaten, Flurstücksnummern und Adressen geführt. Darüber hinaus beinhaltet das Liegenschaftskataster die Eigentümerangaben, Angaben zur tatsächlichen Nutzung, die Angaben zur charakteristischen Topografie sowie, für landwirtschaftliche Flächen, die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Die Daten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) geführt, aus dem verschiedene Produkte abgeleitet werden können. Der darstellende, grafische Teil des Liegenschaftskatasters wird durch die Produkte Flurkarte, Amtliche Basiskarte und die Schätzungskarte abgebildet. Der beschreibende Teil findet sich in den Produkten Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis und dem Bestandsnachweis wieder. In unseren Bestellformularen werden die verschiedenen Produkte wegen der anschaulichen Begriffe als Auszüge aus der Liegenschaftskarte beziehungsweise Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zusammengefasst.

Die Daten des Liegenschaftskatasters sind grundsätzlich für jeden zugänglich. Nur wenn Eigentümerangaben angefragt werden oder in einem Produkt enthalten sind, ist die Darlegung eines berechtigten Interesses notwendig.

 

Dienstleistungen

Die Abteilung Liegenschaftskataster bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:

 

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

Ausschnitt aus der KarteAusschnitt aus der KarteAusschnitt aus der Karte

Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind in den Ausprägungen Flurkarte, Amtliche Basiskarte (ABK) und Schätzungskarte erhältlich. Umgangssprachlich wird das Produkt Flurkarte oft auch als Liegenschaftskarte, Katasterkarte, Katasterplan, Lageplan oder ähnlich bezeichnet. Für die Amtliche Basiskarte ist teilweise noch die alte Bezeichnung DGK 5 gebräuchlich.

 

Flurkarte

Ausschnitt aus der KarteAusschnitt aus der KarteAusschnitt aus der Karte

Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Typische Ausgabemaßstäbe der Flurkarte sind die oben dargestellten Maßstäbe 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000.

Amtliche Auszüge aus der Flurkarte

Sollen Gebäude oder Grundstücke gekauft beziehungsweise verkauft, beplant oder belastet werden, sind oftmals amtliche Auszüge aus der Flurkarte erforderlich. Diese können Sie mit unserem Online-Formular Liegenschaftskataster - Auszug aus der Liegenschaftskarte bestellen. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Gebühren, verfügbare Maßstäbe und Bearbeitungsfristen zu der Dienstleistung "Auszug aus der Liegenschaftskarte" finden Sie hier.

Amtliche Auszüge aus der Flurkarte sind nur bei den zuständigen Katasterämtern erhältlich. Die in anderen Internetportalen angebotenen Auszüge sind entweder nicht amtlich oder werden durch einen Drittanbieter bei uns bestellt. Bei der Bestellung durch Drittanbieter werden regelmäßig zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben. Lesen Sie bitte unseren Warnhinweis Achtung bei amtlichen Katasterauszügen.

Flurkarte für nicht amtliche Zwecke

Die Daten des Liegenschaftskatasters stehen, mit Ausnahme der Eigentümerangaben, auch online zur Verfügung und können von jedermann abgerufen werden. Die Flurkarte sowie weitere Informationen, wie die amtliche Fläche, Lagebezeichnung, tatsächliche Nutzung oder Gebäudenutzung können sie über das Geoportal Liegenschaftskataster einsehen. Auch das Erstellen nicht amtlicher Kartenauszüge ist dort möglich. Weitere Informationen und Zugangsmöglichkeiten finden Sie hier.

Digitale Daten des Liegenschaftskatasters können Sie auch als Vektor- und Rasterdaten in den Formaten PDF, NAS, Shape, DXF oder TIFF bestellen. Hier wird eine Gebühr nach Arbeitsaufwand fällig (mindestens 25 Euro). Über das Offene Datenportal können Sie Daten im Shape-Format kostenlos herunterladen.

 

Amtliche Basiskarte

Ausschnitt aus der KarteAusschnitt aus der KarteAusschnitt aus der Karte

Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist ein weiteres aus dem Datenbestand des Liegenschaftskatasters abgeleitetes Produkt. Im Vergleich zur Flurkarte wird sie durch zusätzliche Topografie und Beschriftungen ergänzt.

Sie bietet als Mischung aus Flurkarte und topografischer Karte ein detailliertes Bild der Erdoberfläche. Dargestellt werden das Verkehrsnetz, Gewässer, Bodenbewuchs, Gebäude, Grenzen und Symbole verschiedener Objekte. Um die Lesbarkeit der Karte zu verbessern werden Flurstücke in der ABK teilweise als wirtschaftliche Einheiten zusammengefasst. Zwischen Flurstücken einer wirtschaftlichen Einheit werden Grenzen nicht dargestellt. Ein Beispiel hierfür sind Straßen, die aus mehreren Flurstücken bestehen, in der ABK jedoch als eine wirtschaftliche Einheit, ohne die unterteilenden Flurstücksgrenzen, dargestellt werden. Typische Ausgabemaßstäbe der ABK sind die Maßstäbe 1 : 2.500, 1 : 5.000 und 1 : 10.000.

Amtliche Auszüge aus der ABK

Einen amtlichen Auszug aus der ABK können Sie ebenfalls über unser Online-Formular Liegenschaftskataster - Auszug aus der Liegenschaftskarte bestellen. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Gebühren, verfügbare Maßstäbe und Bearbeitungsfristen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Amtliche Auszüge aus der ABK sind nur bei den zuständigen Katasterämtern erhältlich. Die in anderen Internetportalen angebotenen Auszüge sind entweder nicht amtlich oder werden durch einen Drittanbieter bei uns bestellt. Bei der Bestellung durch Drittanbieter werden regelmäßig zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben. Lesen Sie bitte unseren Warnhinweis Achtung bei amtlichen Katasterauszügen.

ABK für nicht amtliche Zwecke

Die ABK können Sie, wie die Flurkarte, im Geoportal Liegenschaftskataster einsehen. Auch das Erstellen nicht amtlicher Kartenauszüge ist dort möglich. Weitere Informationen und Zugangsmöglichkeiten finden Sie hier.

Digitale Daten der Amtlichen Basiskarte können Sie auch als Vektor- und Rasterdaten in den Formaten PDF, NAS, Shape, DXF oder TIFF bestellen. Hier wird eine Gebühr nach Arbeitsaufwand fällig (mindestens 25 Euro).

 

Schätzungskarte

Ausschnitt aus der KarteAusschnitt aus der KarteAusschnitt aus der Karte

Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK in Kombination mit den Ergebnissen der Bodenschätzung abgeleitet. Die Bodenschätzung bezieht sich nur auf landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen und darf nicht mit dem Bodenrichtwert oder Verkehrswert verwechselt werden.

Amtliche Auszüge aus der Schätzungskarte

Einen amtlichen Auszug aus der Schätzungskarte können Sie über unser Online-Formular Liegenschaftskataster - Auszug aus der Liegenschaftskarte bestellen. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Gebühren, verfügbare Maßstäbe und Bearbeitungsfristen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Amtliche Auszüge aus der Schätzungskarte sind nur bei den zuständigen Katasterämtern erhältlich. Die in anderen Internetportalen angebotenen Auszüge sind entweder nicht amtlich oder werden durch einen Drittanbieter bei uns bestellt. Bei der Bestellung durch Drittanbieter werden regelmäßig zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben. Lesen Sie bitte unseren Warnhinweis Achtung bei amtlichen Katasterauszügen.

Schätzungskarte für nicht amtliche Zwecke

Die Schätzungskarte können sie im Geoportal Liegenschaftskataster einsehen. Wählen Sie dazu je nach gewünschtem Maßstab die Flurkarte oder ABK als Karte aus und blenden Sie sich zusätzlich den Layer "Schätzungskarte" ein. Auch das Erstellen nicht amtlicher Kartenauszüge kann so erfolgen. Weitere Informationen und Zugangsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch

Auszug aus dem LiegenschaftsbuchAuszug aus dem LiegenschaftsbuchAuszug aus dem Liegenschaftsbuch

Zu allen Flurstücken werden im Liegenschaftskataster die Angaben über ihre Lage, Nutzung, Größe sowie Hinweise zu Sanierungs- oder Bodenordnungsverfahren, wie Umlegung und Flurbereinigung geführt. Bei landwirtschaftlich genutzten Flurstücken werden auch die Ergebnisse der Bodenschätzung nachgewiesen. Die Namen, Geburtsdaten sowie rechtlichen Anteilsverhältnisse der Eigentümer und Erbbauberechtigten werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Die Katasterauskunft kann keine weiteren Informationen zur Umsetzung der neuen Grundsteuererhebung mitteilen. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen an das Finanzamt Krefeld. Weiterführende Links zu diesem Thema finden Sie hier.

Amtliche Auszüge

Auszüge aus diesen Daten sind als Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis oder Bestandsnachweis erhältlich. Einen amtlichen Auszug können Sie über unser Online-Formular Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bestellen. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Gebühren, eine Beschreibung der verfügbaren Auszüge und Bearbeitungsfristen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.

Amtliche Flurstücksnachweise, Flurstücks- und Eigentumsnachweise oder Bestandsnachweise sind nur bei den Katasterämtern erhältlich. Andere in Internetportalen angebotene Produkte sind entweder nicht amtlich oder werden durch einen Drittanbieter bei uns bestellt. Bei der Bestellung durch Drittanbieter werden regelmäßig zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhoben. Lesen Sie bitte unseren Warnhinweis Achtung bei amtlichen Katasterauszügen.

 

Liegenschaftskatasterakten

Gebäudebuch und Riss

Zu den Daten des Liegenschaftskatasters zählen auch die sogenannten Liegenschaftskatasterakten. Sie umfassen alle weiteren relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel Vermessungsrisse, Berechnungsunterlagen oder Grenzniederschriften. Die Einsicht und kostenpflichtige Bestellung von Auszügen ist in der Katasterauskunft möglich. Wenn Eigentümerdaten enthalten sind, ist die Darlegung eines berechtigten Interesses erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Serviceportal.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können die für Vermessungen benötigten Vermessungsunterlagen weitestgehend über das Portal Vermessungsunterlagen des Landes abrufen. Weitere Informationen zu Vermessungsunterlagen finden Sie hier.

 

Historische Liegenschaftskarten

Beispiele einer Rahmenkarte und einer Inselkarte aus der Krefelder Innenstadt

Der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften bewahrt in seinem Archiv Liegenschaftskarten aus dem 19. und 20. Jahrhundert auf. Die ältesten Pläne gehören zum Preußischen Urkataster, das ab 1826 die Gebäude und Flurstücke der Gemarkungen, die heute zum Stadtgebiet Krefelds gehören, abbildet. Es handelt sich um Inselkarten, die jede Flur auf einem separaten Kartenblatt darstellen. Später wurde das Kataster in sogenannten Rahmenkarten fortgeführt, bis die Daten in den 1990er-Jahren in die digital erzeugte Automatisierte Liegenschaftskarte übernommen wurden. Fragen Sie die Mitarbeiter der Katasterauskunft, wenn Sie historische Liegenschaftskarten einsehen möchten.

Weitere historische Karten von Krefeld finden Sie auf unserer Seite Historische Karten und Luftbilder.

 

Grundbuchauszüge

Akte und Stempel

Auszüge aus dem Grundbuch sind keine städtische Dienstleistung. Grundbucheinsicht und Grundbuchauszüge erhalten Sie ausschließlich bei den Grundbuchämtern. Grundbuchauszüge werden im Internet außerdem durch Drittanbieter vermarktet. Für die so bestellten Auszüge werden in der Regel zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden wenden Sie sich zur Bestellung von Grundbuchauszügen an das jeweils zuständige Grundbuchamt. Für Grundstücke auf Krefelder Stadtgebiet ist das Grundbuchamt Krefeld zuständig:

Amtsgericht Krefeld

Abteilung 44 - Grundbuch
Preußenring 49
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 847-105 und 847-176
Fax: 0 21 51 / 847-552
E-Mail: poststelle@ag-krefeld.nrw.de

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts Krefeld.

Informationen zur Umsetzung der neuen Grundsteuererhebung erhalten Sie beim Finanzamt Krefeld. Weiterführende Links zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Katasterauskunft

Seit September 2023 befindet sich der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften an der

Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld

Hier können Sie einen Zufahrtsplan zum neuen Standort herunterladen. Sie finden die Adresse auch im Geoportal Krefeld.

Geschäftszeiten
  • montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • montags bis mittwochs 14 Uhr bis 16 Uhr
  • donnerstags 14 Uhr bis 17:30 Uhr

Kontakt

Liegenschaftskataster

Katasterauskunft

Telefon: 0 21 51 / 86-3818

E-Mail: katasterauskunft@krefeld.de

Camilla Dünnwald

Abteilungsleiterin

Telefon: 0 21 51 / 86-3840

E-Mail: camilla.duennwald@krefeld.de

Zimmer 430

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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