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Umweltzone in Krefeld
Großräumiges Lkw-Verkehrsverbot und Umweltzone Krefeld 2016
Stand November 2016
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unter Mitwirkung der Stadt Krefeld den Luftreinhalteplan Krefeld aufgestellt, der am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten ist.
Er gilt für das gesamte Stadtgebiet von Krefeld und enthält als eine Maßnahme die Umweltzone Krefeld.
Sie ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Seit dem 31. Juli .2012 beinhaltet die Umweltzone ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen SG 1 (ohne Plakette), SG 2 (rote Plakette) und SG 3 (gelbe Plakette). Die nachfolgend abgebildeten Verkehrszeichen gelten für das gesamte Gebiet der Umweltzone Krefeld:
Verkehrszeichen 270.1 und 270.2
Die Umweltzone Krefeld wird durch die folgenden Straßen begrenzt (LRP KR Maßnahme M 3/14):
Nassauer Ring (Kreuzung Blumentalstraße) - Blumentalstraße - Birkschenweg - Kempener Allee - Gutenbergstraße - Nauenweg - Heideckstraße - Obergath - Untergath - Dießemer Bruch - Sprödentalstraße - Uerdinger Straße - Grenzstraße - Jentgesallee - Husarenallee - Moerser Straße (bis Nassauer Ring).
Innerhalb der Umweltzone Krefeld gilt eine Plakettenpflicht. Die Zuteilung einer Feinstaubplakette finde Sie im Serviceportal. Die Anforderungen der Umweltzone Krefeld gelten unverändert.
Das Gebiet der Umweltzone Krefeld ist in den beiden folgenden Karten dargestellt, die Sie unten im Download-Bereich finden.
Die Stadt Krefeld hat zusätzlich ein großräumiges Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei" eingerichtet (Lkw-Verkehrsverbot/Lieferverkehr frei).
Das großräumige Lkw-Verkehrsverbot hat das Ziel, Lkw-Durchgangsverkehre aus dem Innenstadtgebiet herauszuhalten, um auf dem Wege der Verringerung der Anzahl schwerer Lastkraftwagen die Verringerung der Luftschadstoff-Immissionen im Innenstadtgebiet zu erreichen. Das großräumige Lkw-Verkehrsverbot wird als Maßnahme B 2/19 - Lkw-Routenkonzept des Luftreinhalteplans Krefeld von der Bezirksregierung Düsseldorf akzeptiert.
Das Lkw-Verkehrsverbot umgrenzt ein Gebiet, das über die Umweltzone Krefeld hinausgeht. In das Gebiet münden 36 Straßen ein. Die nachfolgend abgebildeten Verkehrszeichen gelten bei der Einfahrt in die jeweiligen Straßen:
Verkehrszeichen 253 und 1026-35 Straßenverkehrsordnung
Das Gebiet wird durch die folgenden Straßen teilweise oder gänzlich begrenzt:
Nassauer Ring (Kreuzung Blumentalstraße) - Blumentalstraße - Birkschenweg - Kempener Allee - Benrader Straße - Widdersche Straße - Am Schicksbaum - Gatherhofstraße - Meyeshofstraße - Oberbenrader Straße - Gladbacher Straße - Obergath - Untergath - Autobahn A 57 - Emil-Schäfer-Straße - Werner-Voß-Straße - Europaring
Das Lkw-Verkehrsverbot und das Verkehrsverbot der Umweltzone Krefeld werden von der Polizei und der Stadt Krefeld durch Verkehrskontrollen sowohl im fließenden Verkehr als auch im ruhenden Verkehr überwacht.
Die wichtigsten Informationen zum Lkw-Verkehrsverbot und zur Umweltzone Krefeld gibt die Stadt Krefeld seit September 2016 in einer mehrsprachigen Broschüre heraus.
Der Inhalt charakterisiert in Kurzform die beiden genannten Gebiete, verweist auf die bereitliegende Faltkarte der Stadt Krefeld und stellt die Information in sieben weiteren Sprachen dar. Sie dient vor allem der Kurzinformation von Lkw-Fahrern und Logistik-Unternehmen über die bestehenden Verkehrsverbote des Luftreinhalteplans Krefeld. Die Broschüre wurde bereits an einige Unternehmen verteilt. Sie kann von Unternehmen, die einem Lkw-Fuhrpark unterhalten, bei der Stadt Krefeld kostenlos bestellt und an die betroffenen Lkw-Fahrer weitergereicht werden.
Die Faltkarte „Luftreinhalteplan Krefeld - Lkw-Verkehrsverbot und Umweltzone Krefeld - Stadtkarte 1:20.000" kann gegen eine Gebühr von 6,50 Euro pro Karte beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherservice schriftlich bestellt werden.
Faltkarte und Broschüre liegen beide als Download vor.
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Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld