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Bäume im Innen- und Außenbereich
Zum Schutz der Bäume in Krefeld hat der Rat der Stadt Krefeld eine Baumschutzsatzung verabschiedet. Deren Gültigkeit beschränkt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (dem sog. Innenbereich). Ziel der Baumschutzsatzung ist es, den Baumbestand im Stadtgebiet langfristig zu sichern.
Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge zu addieren. Weitere Erläuterungen, etwa über verbotene Maßnahmen, können Sie aus der Baumschutzsatzung ersehen.
Im sog. Außenbereich sind sämtliche Bäume innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Krefeld durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.