Inhaltsbereich

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Stadt Krefeld

Die Stadt Krefeld bemüht sich, ihre digitalen Angebote - im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV NRW in der Fassung vom 21. Mai 2019 - möglichst barrierefrei zu gestalten. Das Ziel der Stadt Krefeld ist, dass sich jeder Besucher und jede Besucherin willkommen fühlt und die Angebote der Stadt Krefeld ohne Einschränkung und ohne fremde Hilfe nutzen kann. Die Stadt Krefeld versucht dabei nicht nur die offiziellen Richtlinien zu beachten, sondern ein möglichst barrierefreies Nutzererlebnis zu erreichen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Websites unter der URL www.krefeld.de. Nicht dazu zählen die im Footer aufgeführten, diversen Subportale, wie das Familienportal, das Ratsportal, der Newsroom, die Seiten des Kommunalbetriebs Krefeld sowie das KAoA-Portal. Wobei die Stadt Krefeld auch für diese Portale eine weitgehende Zugänglichkeit anstrebt.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am erstmalig am 05.10.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.
Die Aktualisierung der Erklärung wurde am 18.11.2021 auf Basis einer erneuten Grobprüfung vorgenommen.

Allgemeine Hinweise

Die Stadt Krefeld bemüht sich, ihren Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV NRW barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.krefeld.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.krefeld.de ist in weiten Teilen mit den Anforderungen der BITV NRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Die Stadt Krefeld hat bereits viele Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:

PrüfschrittErgebnis
9.1.4.3 TextkontrastEher erfüllt
9.1.4.12 TextabstandTeilweise erfüllt
9.2.1.1 TastaturbedienungTeilweise erfüllt
9.4.1.1 SyntaxanalyseNicht erfüllt
Hinweis zu 9.2.1.1 Tastaturbedienung

Die Mobile-Navigation über das Hamburger-Menü lässt sich mit aktiviertem Screenreader (reproduzierbar mit NVDA und JAWS) in den Browsern Chrome und Firefox nicht mit Tastatur bedienen (Der Fokus bleibt unsichtbar stehen). Das Problem tritt mit deaktiviertem Screenreader nicht auf. Allerdings ist das Hamburger-Menü auf allen Seiten redundant. Sämtliche Inhalte sind mit Screenreader und Tastatur über folgende Zugangswege erreichbar:

Über all diese Wege können Sie navigieren und sämtliche Seitenbereiche erreichen. Über diese Wege funktioniert auch die Tastatursteuerung mit einem sehr gut sichtbaren Tastaturfokus.

Nicht barrierefreie PDF

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.

Leichte Sprache / Gebärdensprache

Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache gibt es auf krefeld.de noch nicht. Die Verpflichtung gilt laut BITV NRW derzeit nur für Angebote der Landesregierung. Für alle anderen öffentlichen Stellen ist die Anforderung als Soll-Bestimmung formuliert. Siehe BITV NRW § 3 Technische Anforderungen.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: it-management@krefeld.de,
oder rufen Sie uns an unter 0 21 51 / 86-0,
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.

 

Hilfe zur Bedienung unserer Webseiten

Vorteile durch verbesserte Zugänglichkeit

Die Stadt Krefeld hat ihren Auftritt so gestaltet, dass er für möglichst alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist. In die Entwicklung sind viele versteckte Hilfen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeflossen. Nicht alle diese Hilfen sind sofort sichtbar. Manche Hilfen bekommen Sie nur zu Gesicht, wenn Sie anstelle einer Computermaus die Tastatur zu Bedienung verwenden. Und manche Hilfen können Sie nur hören, wenn Sie mit einer sogenannten Vorlesungssoftware arbeiten. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie diese barrierefrei gestaltete Webseite in vollem Umfang nutzen und von den Vorteilen der verbesserten Zugänglichkeit am besten profitieren können.

Navigation und Orientierung

Barrierefreiheit fängt bei der Navigation an. Bei der Entwicklung der Navigation und den verschiedenen Zugangswegen zu Informationen hat sich die Stadt Krefeld stark an den Bedürfnissen von Nutzerinnen und Nutzern orientiert. Im Zentrum stehen daher die an vielen Stellen unübersehbaren Direktzugänge zum Serviceportal Krefeld. Dazu zählt aber auch die globale Möglichkeit die plakative Suchfunktion nur im Serviceportal suchen zu lassen. So lassen sich Dienstleistungen, Ansprechpartner und Fachbereiche deutlich schneller auffinden. Zur alternativen Erschließung bzw. Orientierung (falls Sie über eine Suchmaschine kommen) bieten sich neben der plakativen Suche auch der Brotkrümelpfad und die Sitemap an. Über Letztere finden Sie sämtliche Seiten dieses Internetauftritts.

Brotkrümelpfad

Der sogenannte Brotkrümelpfad (manchmal auch Ariadne-Pfad genannt) soll Ihnen die Orientierung innerhalb tief verzweigter Internetseiten erleichtern. Den Brotkrümelpfad finden Sie auf jeder Seite direkt oberhalb des Contents. Ausgangspunkt für den Brotkrümelpfad ist immer die Startseite der Stadt Krefeld. Von dort aus können Sie den Ort tieferliegender Internetseiten in diesem Auftritt sehr einfach nachvollziehen. Das ist wie gesagt sehr praktisch, wenn Sie über eine Suchmaschine auf die jeweilige Unterseite gelangt sind. Alle Begriffe im Brotkrümelpfad sind verlinkt, bis auf die Seite, auf der Sie sich gerade befinden. So können Sie sich über den Brotkrümelpfad auch ganz einfach wieder zur Startseite zurückbewegen. Ein Brotkrümelpfad ist nach den BITV-Richtlinien keine Pflicht, aber aus unserer Sicht eine gute Hilfe für unsere Nutzerinnen und Nutzer.

Bedienhilfen für Tastatursteuerung

Nicht alle Menschen können oder wollen eine Computermaus zu Bedienung eines Computers und zur Navigation innerhalb eines Internetauftritts verwenden. Manche Menschen bedienen Internetseiten per Spracheingabe. Andere Menschen nutzen ausschließlich eine Tastatur zur Steuerung und Bedienung. Das funktioniert auch bei barrierefreien Internetseiten in der Regel gut. Übliche Tasten zur Tastatursteuerung sind die Tabulatortaste, die Pfeiltasten, die Space-Taste und die Escape-Taste. Zum Testen reicht in der Regel die Tabulatortaste. Wichtig ist dabei vor allem auch ein sehr gut sichtbarer Tastatur-Fokus, damit man immer weiß, wo man sich gerade befindet. Für Tastaturnutzer ist der Tastaturfokus sozusagen das Pendant zum Mauszeiger. Legen Sie doch mal Ihre Computermaus zur Seite und versuchen Sie diesen Internetauftritt nur über die Tastatur vor Ihnen zu bedienen.

Sprungmarken und versteckte Hilfen

Wenn Sie die Tastaturbedienung selbst ausprobieren, werden Sie feststellen, dass am Seitenanfang plötzlich Sprungmarken zu verschiedenen Seitenbereichen sichtbar werden. Damit können größere Inhaltsblöcke, wie beispielsweise die Hauptnavigation, schnell übersprungen werden. Aus dem gleichen Grund gibt es auch Sprungmarken oberhalb des Footers (über den Social Media Links). Für Menschen, die auf Tastatursteuerung angewiesen sind, ist das eine große Hilfe. Sie können dann direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt, zum Footer oder wieder zum Seitenanfang springen. Das hilft auch Menschen, die eine Vorlesesoftware (Screenreader) verwenden. Auch diese Übersprunglinks sind keine zwingende Forderung der Richtlinien - aber Best-Practice. Und hier wollen wir eben auch etwas mehr, als nur die Richtlinien bedienen. Neben diesen Sprungmarken nutzen wir auch viele versteckte Hilfen und Hilfetexte, die vor allem blinden Menschen die Benutzung dieses Internetauftritts deutlich erleichtern. Vor allem die Strukturierung der einzelnen Seitenbereiche, wie Kopfbereich, Hauptnavigation, Unternavigation, aber auch Inhaltsbereich und Footer sowie deren (teilweise versteckte) Beschriftung, hilft blinden Menschen sehr bei der Orientierung.

Vergrößerungsfunktion

Vielleicht haben Sie auf manchen Internetseiten schon mal kleine Buttons gesehen, mit denen Sie Schrift etwas vergrößern können. Das sieht nett aus, ist aber vollkommen unnötig. Denn alle gängigen Browser bieten bereits hervorragende Vergrößerungsfunktionen - die man allerdings kennen muss. Sowohl Google Chrome, als auch Mozilla Firefox und (Internet Explorer) Edge bieten Vergrößerungsfunktionen, die Sie entweder mit der Computermaus oder mit der Tastatur steuern können.

So geht es mit der Maus:

Wenn Sie eine Maus mit Scrollrad (auch Mausrad genannt) verwenden, halten Sie die STRG-Taste gedrückt und bewegen Sie das Scrollrad vor oder zurück. So können Sie Ihre Ansicht vergrößern oder verkleinern.

So geht es mit der Tastatur:

Über die Tastatur können Sie den Vergrößerungswert in 10 %-Schritten ändern. Drücken Sie zum Vergrößern die Tasten STRG und +. Drücken Sie zum Verkleinern die Tasten STRG und -. Drücken Sie STRG und 0, um wieder den Wert 100 % zu verwenden.

So geht es über die Zoom-Einstellung:

Sie können auch direkt über die Einstellungen Ihres Browsers gehen und dort die Standard-Zoom Einstellung Ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen. Dieser Internetauftritt lässt sich deutlich über 200 % problemlos vergrößern.

So geht es auf Touch-Displays:

Auch auf Touch-Displays können Sie die Darstellung dieser Internetseiten vergrößern. Das können Sie entweder direkt über die Einstellungen Ihres Endgeräts tun. Oder Sie nutzen entsprechende Touch-Gesten. Auch das wird von diesen Seiten unterstützt.

Nutzung mit Screenreadern

Wenn Sie diese Seiten mit einem Screenreader besuchen, werden Sie viele Features entdecken, die nur für die Nutzung mit Screenreader eingebaut wurden. Neben den bereits genannten Sprunglinks, sprechenden Seitentiteln und strukturierende Überschriften sind dies vor allem sogenannte ARIA Landmark-Roles und ARIA-Attribute, über die auch verschiedene interaktive Zustände von komplexeren Seitenkomponenten vermittelt werden können.

Testen Sie uns

8 einfache Tests auf Barrierefreiheit

Barrierefreiheit gerichtsfest zu testen ist Expertensache, aber trotzdem können Sie ein paar grundlegende Test durchführen, um zu überprüfen, ob zumindest die Grundlagen der Barrierefreiheit berücksichtigt wurden. Auf dem Barrierekompass finden Sie eine kleine BITV-Schnelltest-Anleitung, wie Sie acht einfache Tests auf Barrierefreiheit selbst durchführen können. Testen Sie uns.