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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 784 - Westlich Krützboomweg / Nördlich Hanninxweg -; Veröffentlichung

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 784 in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 784

Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 784 umfasst die Flurstücke Gemarkung Fischeln, Flur 14, Nrn. 4737 und 4759 in Größe von 2.081 .

Anlass und Ziele der Planung

Die beiden vorgenannten Flurstücke sind nach Rückbau der ehemaligen Tennisplatzanlage derzeit noch ungenutzt. Im Zuge der weiteren Planung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes 784 wurde ersichtlich, dass die derzeitige Festsetzung als „Private Straßenverkehrsfläche" Probleme bei der späteren Nutzung mit allen Rechten und Pflichten z. B. bei der Straßenunterhaltungspflicht mit sich bringen wird. Die Nutzung durch eine Vielzahl von Eigentümern führt regelmäßig zu Schwierigkeiten, sobald potentielle Gefährdungen, wie beispielsweise Schlaglöcher, beseitigt werden müssen. Darüber hinaus hätten die „privaten Verkehrsflächen" zusätzlich mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und Entsorgungsnehmer ausgewiesen werden müssen. Bei öffentlichen Verkehrsflächen kann hingegen damit gerechnet werden, dass der Eigentümer die Führung von Versorgungsanlagen und -einrichtungen dulden wird. Ziel der vereinfachten Änderung ist somit die Ausweisung der beiden Flurstücke als öffentliche Straßenverkehrsfläche.

 

Veröffentlichung

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 784 - Westlich Krützboomweg / Nördlich Hannixweg -, Flurstücke Gemarkung Fischeln, Flur 14, Nrn. 4737 und 4759 wird mit der Begründung in der Zeit

vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023


montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

veröffentlicht. Ferner liegen die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum

montags- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
montags- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Sachgebiet Bauleitplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Da mit der vorgesehenen vereinfachten Änderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenliste, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
  2. Stellungnahmen vornehmlich elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@krefeld.de, bei Bedarf aber auch postalisch an den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Sachgebiet Bauleitplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld übermittelt werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (5) Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist,
  4. die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes erfolgt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld" entnommen werden.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 04.09.2023 - 04.10.2023
OrtsteileStadtbezirk Fischeln
LageKrefeld-Fischeln

Kontakt

Juliane Horstkamp

Telefon: 0 21 51 / 86-3876

E-Mail: juliane.horstkamp@krefeld.de

Zimmer 282

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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