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Krefelder Stadtrat fällt wichtige Entscheidung für Klimaschutz
Veröffentlicht am: 12.05.2022
Für den Klimaschutz: PV-Pflicht bei von Stadt gekauften Grundstücken in Krefeld.
Foto: Pixabay
PV-Pflicht bei Entwicklung auf von Stadt gekauften Grundstücken
Der Stadtrat hat eine weitere wichtige Entscheidung in Sachen Klimaschutz getroffen: Für bestimmte Bauvorhaben in Krefeld gilt ab sofort eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage (PV). Wer ein städtisches Grundstück kauft und darauf zu Wohn- oder Gewerbezwecken baut, muss eine Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude installieren. Eingeschlossen sind bei dieser Regelung auch Entwicklungsträger, die ein Grundstück von der Stadt erwerben. In der vorherigen Ratssitzung im März hatte die Politik bereits entschieden, dass bei Bauprojekten in Verbindung mit sogenannten städtebaulichen Verträgen eine Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage besteht.
Umweltdezernentin Sabine Lauxen: "Auch die Bürger werden davon profitieren."
„Ich freue mich über den Entschluss des Stadtrates, weil er dafür sorgt, dass mehr Strom in Krefeld vor Ort erzeugt wird, und zwar klimafreundlich mit Sonnenenergie", sagt Umweltdezernentin Sabine Lauxen, in deren Klimastab die Photovoltaik-Pflicht vorbereitet worden war. „Gewinner der jetzt beschlossenen Regelung ist aber nicht nur das Klima. Auch alle Bürger, die in den Klimaschutz investieren, werden profitieren. In Zeiten steigender Stromkosten gewinnen sie ihren Strom vom Dach. Die Sonne schickt uns keine Rechnung." Die Kosten für Installation und Betrieb einer PV-Anlage refinanzierten sich durch die garantierte Einspeisevergütung, argumentiert Lauxen. Wie groß die Bereitschaft zum Klimaschutz in Krefeld ist, zeigt etwa die hohe Nachfrage nach dem städtischen Klimaförderprogramm, auf das Lauxen verweist. „Eine erweiterte PV-Pflicht ist jetzt ein weiterer Baustein auf dem Weg zu unserem großen Ziel, 2035 Klimaneutralität in Krefeld zu erreichen."
Das sagt der Beschluss
Im Beschluss wurde allerdings festgelegt, dass die Grundstückskäufer die PV-Pflicht auch dadurch erfüllen können, dass sie ihre Dachflächen für Energieversorger oder Dritte zur Pacht freigeben und so bei einer Installation durch Dritte die Vorgabe einer PV-Pflicht sozial gerecht erfüllen. Wenn wiederum gutachterlich oder durch ein Standardverfahren nachgewiesen werden kann, dass die Installation und der Betrieb einer PV-Anlage unwirtschaftlich sind, entfällt die Verpflichtung. Die PV-Pflicht entfällt auch, wenn der Eigentümer das Haus über Solarthermie mit Wärme versorgt, wenn Denkmalschutzgründe oder städtebauliche Ziele der Installation entgegenstehen oder wenn die Errichtung technisch oder rechtlich nicht möglich ist.
Krefeld möchte bis 2035 Klimaneutralität erreichen
Mit dem Ausrufen des Klimanotfalls und dem Beschluss des integrierten Klimaschutzkonzeptes „Krefeld Klima 2030" hat sich der Stadtrat zur Umsetzung von lokalen Maßnahmen verpflichtet. Zielmarke ist es, bis 2035 in Krefeld Klimaneutralität zu erreichen. Die CO2-Belastung durch Stromerzeugung liegt in Krefeld bei 30 Prozent, gleichzeitig werden aber nur sieben Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt (Stand: 2017). Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft hatte deshalb beschlossen, dass eine möglichst weitgehende PV-Pflicht in Krefeld geprüft werden solle. Von einer grundsätzlichen PV-Pflicht auch bei privaten Neubauprojekten, die nicht der Stadt gehörten, sowie bei Dachsanierungen wird vorerst abgesehen. Hier fehlt noch der entsprechende gesetzliche Rahmen, der auf der Ebene von Bund und Land festgelegt werden müsste.