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Stadtrat beschließt Programm zum Erwerb von Lastenrädern
Veröffentlicht am: 13.04.2023
Foto eines Lastenrades. Bild. pixabay
Die Förderhöhe beträgt in diesem Jahr 40 Prozent des Bruttopreises, maximal jedoch 2.000 Euro
Der Krefelder Stadtrat hat die Erneuerung des Förderprogramms „Umweltfreundliches Leben in Krefeld" zum Erwerb von Lastenrädern und Lastenanhängern beschlossen. Die Förderhöhe beträgt in diesem Jahr 40 Prozent des Bruttopreises, maximal jedoch 2.000 Euro. Das Integrierte Klimaschutzkonzept sieht im Ausbau der Nahmobilität einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2035. Umweltdezernentin Sabine Lauxen sagt: „Mit unserem Förderprogramm zur Mobilität erreichen wir viele Familien, die sich für umweltbewusste Fortbewegung entscheiden. Für kleinere Strecken wählen diese das Lastenrad anstelle des Autos und vermeiden CO2-Ausstoß. Der erste Aufschlag im Jahr 2022 erfreute sich hoher Nachfrage. Durch den neuen Beschluss des Rates können weitere Familien vom Programm profitieren." Der Entschluss hilft auch beim Ziel, einen Fahrradanteil am sogenannten Modal Split von 30 Prozent zu erreichen. 2017 lag dieser Anteil bei 21 Prozent.
Die genauen Modalitäten der neuen Förderung findet man im Internet
Das Programm kann starten, sobald der Haushalt der Stadt Krefeld durch die Bezirksregierung freigegeben ist. Die genauen Modalitäten der neuen Förderung findet man auf der Internetseite https://www.krefeld.de/umweltfreundlichesleben. Die Stadtverwaltung wird auf dieser Website und in den Medien auch entsprechend den konkreten Start des Förderprogramms bekannt machen und Antragsunterlagen zur Verfügung stellen. Die vom Rat beschlossenen Richtlinien sehen vor, dass der Erwerb von Lastenfahrräder mit konventionellem Antrieb, mit elektrischem Antrieb sowie Fahrradanhänger gefördert wird. Anträge von Familien mit Kindern und Anträge aus verdichteten Quartieren werden bei der Bearbeitung vorgezogen. Zunächst muss ein Förderantrag mit einem Angebot eingereicht werden. Der Kauf beziehungsweise die Bestellung des Lastenrads darf erst nach Zusage zur Förderfähigkeit erfolgen.
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