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Hebammen

Fortbildungspflicht

Zur Fortbildungspflicht für Hebammen in NRW hat der Landesverband der Hebammen in NRW e.V. eine Broschüre mit Empfehlungen zur Umsetzung herausgebracht.

Die Broschüre kann bei der Fortbildungsbeauftragten per E-Mail: fortbildungsbeauftragte@hebammen-nrw.de angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesverbandes der Hebammen Nordhrein-Westfalen e. V.

Kontakt

Carmela Caruso-Muench

Telefon: 0 21 51 / 86-3509

E-Mail: c.caruso-muench@krefeld.de

Zimmer E.04

Anschrift

Fachbereich Gesundheit

Gartenstraße 32

47798 Krefeld